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Kosten & Zuschüsse

1. Wer zahlt für die Pflege?

Jede und jeder von uns hat einen individuellen Unterstützungsbedarf: Je nach Lebenssituation und Pflegebedarf fallen die benötigten Leistungen ganz unterschiedlich aus – und damit auch die damit verbundenen Kosten.

Grundsätzlich gilt jedoch: Ab Pflegegrad 1 (Entlastungsbetrag) übernimmt die Pflegekasse Kosten für die häusliche Pflege. Welche Zuschüsse Ihnen konkret zustehen, haben wir hier kompakt für Sie zusammengestellt.

Bei der Beantragung Ihrer Pflegeleistungen unterstützen wir Sie gerne! 

2. Wer bezahlt die ambulante Pflege? Ein Überblick.

Bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst können Pflegesachleistungen beantragt werden. Der Pflegedienst rechnet dabei direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Bei Pflege durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegende ohne Nutzung eines Pflegedienstes besteht Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich, wenn sich Angehörige und Pflegekräfte die Pflege teilen. So können Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden. Wenn das Budget noch nicht erschöpft ist, wird Ihnen zusätzlich Pflegegeld ausbezahlt.

Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege (z. B. bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Person) steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Die Leistungen können im Rahmen dieses Budgets flexibel genutzt werden. Verhinderungspflege wird bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr übernommen.

Für privat versicherte Pflegebedürftige gilt: Anstelle der Pflegesachleistungen gilt die Kostenerstattung in der Höhe der sozialen Pflegeversicherung.

3. Zuschüsse für die ambulante Pflege

  • Pflegesachleistungen (bei ambulanter Pflege):
    Pflegegrad 1: 131 Euro (über den Entlastungsbetrag)
    Pflegegrad 2: 796 Euro
    Pflegegrad 3: 1.497 Euro
    Pflegegrad 4: 1.859 Euro
    Pflegegrad 5: 2.299 Euro
  • Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige):
    Pflegegrad 2: 347 Euro
    Pflegegrad 3: 599 Euro
    Pflegegrad 4: 800 Euro
    Pflegegrad 5: 990 Euro
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Gemeinsames Jahresbudget bis zu 3.539 Euro/Jahr (kombinierbar, auch tage-/wochenweise nutzbar)
  • Entlastungbetrag: 131 Euro/Monat für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z. B. Tagespflege, Betreuungsangebote oder hauswirtschaftliche Unterstützung)
  • Bestimmte Hilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro/Monat (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel)
  • Zuschuss zum Hausnotruf: 25,50 Euro/Monat
  • Zuschuss zur Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (z. B. barrierefreier Badumbau, Treppenlift)

4. Wer bezahlt die Tagespflege? Ein Überblick.

Die Tagespflege ist eine Form der teilstationären Pflege. Sie wendet sich vorrangig an Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse große Teile der Kosten und zusätzliche Leistungsbeiträge. Diese können unabhängig von Pflegegeld und Pflegesachleistungen genutzt werden.

Auch Gäste mit Pflegegrad 1 sind herzlich willkommen!

Zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen unterstützt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 den Besuch der Tagespflege mit weiteren Zuschüssen. Zusätzlich können – je nach individueller Situation – weitere Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden.  Ebenso kann der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro (bereits ab Pflegegrad 1) für die Tagesbetreuung genutzt werden.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2–5 haben in Bayern Anspruch auf das Landespflegegeld. VOLI-Tipp: Ein Antrag beim Landesamt genügt und einmal jährlich werden 500 Euro ausgezahlt, die frei für ambulante Pflege oder Tagespflege verwendet werden können.

Weitere Kosten wie Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen die Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörige tragen.

5. Zuschüsse für die Tagespflege

  • Zuschüsse zur Tagespflege
    Pflegegrad 2: 721 Euro/Monat
    Pflegegrad 3: 1.357 Euro/Monat
    Pflegegrad 4: 1.685 Euro/Monat
    Pflegegrad 5: 2.085 Euro/Monat
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Gemeinsames Jahresbudget bis zu 3.539 Euro/Jahr (kombinierbar, auch tage-/wochenweise nutzbar)
  • Entlastungbetrag: 131 Euro/Monat
  • Landespflegegeld: 500 Euro/Jahr

Kostenbeispiele

Beispiel 1:
Frau Maier aus Vilsbiburg möchte einmal pro Woche unsere Tagesbetreuung besuchen. Sie hat Pflegegrad 2 und ist mobil – einen Rollstuhl braucht sie nicht. Abzüglich der Leistungen durch die Pflegekasse bleibt ein monatlicher Eigenanteil von 118,96 Euro. Für diesen kann sie ihren Entlastungsbetrag einsetzen. Das bedeutet für Frau Maier:
0 Euro Eigenanteil – und viel Lebensqualität für Sie und Ihre pflegenden Angehörigen.

Beispiel 2: Herr Huber aus Vilsbiburg hat Pflegegrad 3 und möchte unsere Tagesbetreuung zwei Mal pro Woche besuchen. Da er auf den Rollstuhl angewiesen ist, wird auch der Transport organisiert. Die monatlichen Kosten von 237,92 Euro reduzieren sich dank des Entlastungsbetrags auf nur noch 106,92 Euro Eigenanteil.
Gut versorgt – mobil und sicher – für nur 106,92 Euro im Monat. 

6. Pflegeberatung

Wird ein Mensch pflegebedürftig, gibt es viele offene Fragen: von diesem und von seinen pflegenden Angehörigen.

Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen und vereinbaren Sie gerne noch heute eine kostenlose Telefonberatung oder eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihren Unterstützungsbedarf.

Sie wünschen sich eine Beratung?

Wählen Sie den gewünschten Standort aus und rufen Sie gern unsere Ansprechpersonen vor Ort an.

VOLI Herrsching
+49 8152 8084

VOLI München-Süd
+49 89 147 276 59 20

VOLI Vilsbiburg
+49 8741 92 57 47


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