Ambulante Pflege

1. Was ist ambulante Pflege?

Die Ambulante Pflege ermöglicht Ihnen oder Ihren Angehörigen, trotz Pflegebedürftigkeit in der vertrauten Umgebung bleiben zu können. Daher wird sie auch häusliche Pflege genannt.

Professionelle Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes unterstützen bei alltäglichen Aufgaben, in der pflegerischen und in der hauswirtschaftlichen Versorgung - täglich oder ganz nach individuellem Bedarf. So werden die Pflegebedürftigen selber, aber auch pflegende Angehörige entlastet.

2. Angebot

Wir glauben daran, dass jeder Morgen eine neue Gelegenheit bietet, einen besseren Tag zu erleben. Diesen wollen wir mit Ihnen gemeinsam nutzen: für mehr Freude und Lebensqualität. Dazu übernehmen wir alle Tätigkeiten, die Sie dabei unterstützen, dass Sie bzw. Ihre Angehörigen wirklich gut und zu Ihrer ganz persönlichen Lebenssituation passend versorgt sind.

#1

Medizinische Behandlungspflege

Als Basis führen wir die medizinische Behandlungspflege nach SGB V in Rücksprache mit dem betreuenden Arzt oder der betreuenden Ärztin aus, z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen.

#2

Hochwertige Grundpflege

Für eine gute Lebensqualität bedarf es auch einer liebevollen und qualitativ hochwertigen Grundpflege nach SGB XI, z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Förderung der Ressourcen.

#3

Hauswirtschaftliche Versorgung

Damit Sie sich Pflegebedürftige im gewohnten Umfeld auch weiterhin richtig wohlfühlen und noch lange verweilen können, greifen wir bei der hauswirtschaftlichen Versorgung unter die Arme, z.B. beim Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung.

#4

Wundversorgung

Akute und chronische Wunden gehören in professionelle Hände. Wir bieten spezialisierte Wundtherapie,
fachgerechte Betreuung und einfühlsame Pflege, um Heilungsprozesse optimal zu fördern, Infektionen zu vermeiden und Lebensqualität zu sichern.

#5

Stundenweise Seniorenbetreuung

Wenn Angehörige oder Freunde nicht in der Nähe leben, können unsere Betreuungskräfte den Alltag mit ihrer Herzlichkeit verschönern: Einkauf und Freizeitaktivitäten, gemeinsame Spaziergänge, Begleitung zur Ärztin, Gespräche auf Augenhöhe und vieles mehr.

#6

Verhinderungspflege

Wenn die Pflege von Angehörigen geleistet wird und diese z.B. wegen Krankheit oder Urlaub verhindert sind, übernehmen wir die Pflegeleistung. Verhinderungspflege ist somit die zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson, auch stundenweise.

3. Kosten

Jede und jeder von uns hat einen individuellen Unterstützungsbedarf, weshalb sich die Kosten für Pflegeleistungen kaum pauschal benennen lassen. Grundsätzlich aber gilt: 

Ab Pflegegrad 2 wird ein Teil der Kosten für häusliche Pflegeleistungen von der zuständigen Pflegekasse übernommen.

Für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst können bei der Pflegekasse Pflegesachleistungen beantragt werden. Dabei unterstützen wir Sie übrigens gerne!

Erfolgt die Pflege durch Angehörige, kann ein Anspruch auf Pflegegeld geltend gemacht werden.

Auch die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich, wenn sich professionelle Pflegekräfte und pflegende Angehörige die häusliche Pflege teilen.

Die Leistungen innerhalb der Verhinderungspflege gleichen exakt den Preisen der klassischen ambulanten Pflege. Sie werden für bis zu sechs Wochen von der Pflegekasse übernommen.

Bei privat versicherten pflegebedürftigen Menschen gilt: Anstelle der Pflegesachleistung gilt die Kostenerstattung in der Höhe der sozialen Pflegeversicherung.

4. Zuschüsse

Für die Kosten der Ambulanten Pflege kann jede versicherte Person unterschiedliche Zuschüsse in Anspruch nehmen (Stand 2025).

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen (131 Euro/Monat) (bei Pflegegrad 1 für die Grundpflege, bei Pflegegrad 2 für hauswirtschaftliche Leistungen)
  • Pflegesachleistungen, abhängig vom Pflegegrad, pro Monat:
    Pflegegrad 2: 796 Euro
    Pflegegrad 3: 1.497 Euro
    Pflegegrad 4: 1.859 Euro
    Pflegegrad 5: 2.299 Euro
  • Pflegegeld, abhängig vom Pflegegrad, pro Monat:
    Pflegegrad 2: 347 Euro
    Pflegegrad 3: 599 Euro
    Pflegegrad 4: 800 Euro
    Pflegegrad 5: 990 Euro
  • Jährlicher Gesamtzuschuss für die Verhinderungs- und/oder Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro
  • Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (bis zu 42 Euro/Monat)
  • Zuschüsse zum Hausnotruf (25,50 Euro/Monat)
  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, z.B. Einbau eines Treppenlifts oder einer barrierefreien Dusche (4.180 Euro je Maßnahme)

5. Beratung

Wird ein Mensch pflegebedürftig, gibt es viele offene Fragen: von diesem und von seinen pflegenden Angehörigen.

Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen und vereinbaren Sie gerne noch heute ein kostenloses Erstgespräch oder eine Beratung nach §37.3 SGBXI. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihren Unterstützungsbedarf.

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